Eindrücke der Veranstaltungsreihe #lassunsreden Februar 2020

Engagementstiftung Sachsen

Wir unterstützen gemäß dem Zweck der Stiftung bürgerschaftliches Engagement in Sachsen und sind Träger von Fachstellen. Wir befördern zudem die Partizipation von jungen Menschen und sind Träger von Projektvorhaben für mehr Jugendgerechtigkeit.

Wenn Sie mehr über die Engagementstiftung erfahren möchten, an einer Partnerschaft interessiert sind oder uns anderweitig unterstützen möchten, dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Über die Stiftung

Die Engagementstiftung Sachsen wurde unter dem Namen JUST Jugendstiftung Sachsen 1997 durch die AGJF Sachsen mit einem Grundkapital von 500.000 DM gegründet. Aus dem jährlichen Ertrag, werden kleinteilige Projekte gefördert und Vorhaben in Kooperation mit der AGJF Sachsen und Dritten umgesetzt. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Gemäß ihrer Leitlinie „Wir fördern Veränderung“ unterstützt die Stiftung innovative und kreative Ansätze in der Kinder- und Jugendarbeit/-hilfe.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftungsaktivitäten ist das Handlungsfeld Engagementförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Stiftung versteht sich als Entwicklungsraum für bürgerschaftliches Engagement in Sachsen.

Seit 2012 ist die Stiftung im Diskussions- und Entwicklungsprozess für eine Eigenständige Jugendpolitik in Sachsen (EJP) stark engagiert und koordiniert mit dem Projekt JUGENDZEIT hierbei die Aktivitäten der Arbeitsgruppe EJP. In diesem Kontext werden jährlich #lassunsreden-Gesprächsformate konzipiert, umgesetzt und verdichtete Fachpositionen als Perspektivenpapiere EJP veröffentlicht.

Im Themen- und Aufgabenfeld Engagementförderung ist die Stiftung seit 2013 Träger der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen "engagiert dabei", die im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt als Service- und Dienstleistungsstruktur die Arbeit der sächsischen Träger von Freiwilligendiensten (FSJ/FÖJ/ FdaG) sowie weiterer Ehrenamtsformate unterstützt.

Mit der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen hat die Stiftung zudem 2019 die Trägerschaft einer sachsenweiten Selbsthilfeunterstützungseinrichtung übernommen, die als Interessenvertretung, Service- sowie Fachstelle wesentlich zur Unterstützung, Vernetzung und qualitativen Weiterentwicklung der sächsischen Selbsthilfestrukturen beiträgt.

Die Ehrenamtsagentur Sachsen (EAA) wurde im Jahr 2021 eingerichtet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Förderung von ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Regionen des Freistaates Sachsens zu stärken. Dabei agiert die EAA bürgernah und im Sinne einer Serviceagentur.

Seit 2021 entwickeln wir gemeinsam mit der AGJF Sachsen e.V. die Jugend-APP Sachsen, ein digitales Tool für eine jugendgerechte Kommunikation für und mit jungen Menschen. Jüngst konnten wir unsere Mitwirkung in der Initiative AUF!Leben der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung erfolgreich beenden und auch auf diesem Weg Projekte junger Menschen unterstützen und sichtbar machen.

Über Leitlinien der Förderpolitik und das Engagement der Stiftung entscheidet das Kuratorium in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Stiftung.

Die JUST Jugendstiftung Sachsen feierte Mitte 2022 ihr 25-jähriges Bestehen. Am 07.November 2022 erfolgte die Umfirmierung zur Engagementstiftung Sachsen auf der Grundlage der aktuellen Satzung im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde. (Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

Die jährliche Projektförderung erfolgt für Vorhaben die von bzw. mit jungen Menschen aus Sachsen initiiert werden. Dabei erhalten Vereine, Initiativen und Gruppen eine finanzielle Förderung und fachliche Unterstützung ihrer Projekte, welche unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Stiftungssatzung können Projekte gefördert werden, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stattfinden. Derzeit sind die Förderaktivitäten in der Initiative "Einmischen-Bewegen-Verändern" gebündelt.

Stiftungszweck

Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

  1. Die Stiftung führt im Namen – Engagementstiftung Sachsen.
  2. Ihr Sitz ist in Chemnitz. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

§ 2 Zweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung
    1. der Jugendhilfe und
    2. des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht:

    • durch die Unterstützung, Initiierung sowie Durchführung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit sowie
    • durch die Unterstützung, Initiierung sowie Durchführung von Projekten zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch die dauerhafte Trägerschaft der landesweit wirkenden Fachstellen für Freiwilligendienste, für Selbsthilfe sowie der Ehrenamtsagentur Sachsen.

2. Die Stiftung kann wissenschaftliche Projekte im vorgenannten Sinne fördern oder Förderprogramme umsetzen, sofern ihr dafür Mittel zur Verfügung stehen.

§ 3 Einschränkungen

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen zwecke verwendet werden.

§ 4 Vermögen der Stiftung

  1. Das Grundstockvermögen beträgt zum Zeitpunkt der Genehmigung der Stiftung fünfhunderttausend Deutsche Mark; es ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
  2. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen des Stifters oder Dritter, die hierfür bestimmt sind, erhöht werden. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Zustiftungen anzunehmen.

Zustiften

Die Engagementstiftung Sachsen kann Zustiftungen gemäß §4 Absatz (2) ihrer Satzung entgegennehmen.

Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie am Zustiften interessiert sind!