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Jugendstiftung Sachsen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Jugendstiftung Sachsen > Förderbedingungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Förderbedingungen Förderhinweise für 2011 werden Ende des Jahres 2010 bekannt gegeben!
Förderung in 2010 Im Jahr 2010 konnten fünf sächsische Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einer Summe von bis zu 500 Euro gefördert werden. Die Beantragungsfrist ist abgelaufen.
Förderschwerpunkt bildet dabei der Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere Initiativen und Einrichtungen, die Jugendliche ermutigen sich aktiv für ihre Belange in den Dörfern und Städten einzusetzen, sollen finanziell unterstützt werden.
Gefördert werden in 2010:
Projekt "Die Kunst der `Außenseiter´ Ausstellung in Brüssel", Träger: Jugendprojekt Oldschool Mechanic´s Bockau e.V.
Projekt "Aufbau, Ausbau und in See gestochen - Kinder und Jugendliche renovieren einen Kutter", Träger: OUTLAW gGmbH
Projekt "Stay Rebel- für ein tolerantes, buntes, weltoffenes Limbach-Oberfrohna", Träger: Soziale & Politische Bildungvereinigung Limbach-Oberfrohna e.V.
Projekt "Alles bloß Werbung oder was?", Träger: Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Region Weißeritz e.V.
Projekt "Die Mauer in den Köpfen", Träger: "Windmühle" e.V. Seifhennersdorf - Bildungs- und Begegnungsstätte
Die Anträge waren auf den Vordrucken mit den dazugehörigen Anlagen bis zum 30.05.2010 einzureichen.
Förderungsfähig … … sind Projekte, die auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stattfinden. Auf der Grundlage der Stiftungssatzung können Projekte gefördert werden, durch die Unterstützung, Initiierung sowie Durchführung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet wird.
Wichtiges Kriterium … … für die Bewilligung ist eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Projektentwicklung und Durchführung. Die Stiftung kann auch wissenschaftliche Projekte im vorgenannten Sinne fördern.
Die Förderung … … beträgt in der Regel pro Projekt maximal 500 €. Es wird eine angemessene Beteiligung des Trägers an den Gesamtkosten erwartet. In Ausnahmefällen ist auch eine 100%ige Förderung in benannter Höhe möglich. Eine rückwirkende Förderung (vor Antragstellung) bereits durchgeführter Projekte ist nicht möglich.
Voraussetzung … … für eine Entscheidung des Vorstandes ist die Vorlage eines vollständigen förderungsfähigen Projektantrages. Der Antrag auf Förderung eines Projektes soll in der Regel mindestens vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn schriftlich eingereicht werden.
Inhalt Neben einer ausführlichen Darstellung des beabsichtigten inhaltlichen Projektverlaufes muss der Antrag folgendes beinhalten:
Download des Antragsformulars:
als Datei für Acrobat Reader (.pdf - 22kB)
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Stiftungsvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieses Ermessensspielraumes sind seine Entscheidungen weder behördlich noch gerichtlich anfechtbar. Alle Leistungszusagen erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des Widerrufes für den Fall von wichtigen Veränderungen auf Seiten des Antragstellers bzw. Projektträgers. Leistungsansprüche können nur aufgrund schriftlicher Leistungszusagen der Stiftung entstehen, nicht jedoch durch Berufung auf Gleichbehandlung oder aufgrund bereits früher gewährter Leistungen. Nach dem Vorstandsbeschluss erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach Versendung des Zuwendungsbescheides. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem detaillierten Sachbericht und einer zahlenmäßigen Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen unter Beifügung der Originalbelege über die geförderte Summe. Er ist spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projektes vorzulegen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
Ein Widerruf des Förderungsbescheides ist möglich, wenn:
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